Am 20.12.2024 hat der Bundesrat grünes Licht für das Regionalisierungsgesetz gegeben. In diesem Gesetz sind die Grundlagen für die staatlichen Zuschüsse zum Deutschlandticket enthalten. Das Deutschlandticket kostet seit 1.1.2025 nunmehr 58 EUR.
Der steuerfreie geldwerte Vorteil, wenn der Arbeitgeber einem Beschäftigten das Deutschlandticket nach § 3 Nr. 15 EStG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung stellt, wird folgendermaßen ermittelt:
Berechnung | ||
Preis des Deutschlandtickets 2025 |
58,00 EUR |
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Nachlass für ArbG, wenn dieser mind. 25 % zum Ticket zuzahlt |
–2,90 EUR |
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Preis für das Deutschlandticket 2025, der vom ArbG zu zahlen ist |
55,10 EUR |
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Davon 96 % (siehe Richtlinie 8.1 Abs. 2 Satz 3 LStR) |
52,90 EUR |
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Verbilligte Überlassung (ArbN zahlt 60 %) |
Unentgeltliche Überlassung |
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Wert Deutschlandticket mtl. |
52,90 EUR |
52,90 EUR |
Zuzahlung der Beschäftigten |
34,80 EUR |
0,00 EUR |
Steuerfreier geldwerter Vorteil mtl. |
18,10 EUR |
52,90 EUR |
Dieser steuerfreie geldwerte Vorteil mindert die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale.