Erwerben Ehegatten gemeinsam eine Immobilie und kommt es vor der ersten Vermietung zur Trennung, sind die Einkünfte nur dem Ehemann zuzurechnen, wenn die Ehefrau sich weigert, den Darlehensvertrag zur Finanzierung des Kaufpreises zu unterzeichnen und auch der Mietvertrag nur vom Ehemann abgeschlossen wird.
BFH 15.12.09, IX R 55/08, BFH/NV 10, 863
Dennoch können bei der Ehefrau vorweggenommene Werbungskosten vorliegen, wenn sie zunächst eine Einkünfteerzielungsabsicht hatte und es entgegen ihren ursprünglichen Planungen nicht mehr zur Erzielung von Einkünften kommt.