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Für entgeltlich erworbene Personenbeförderungsgenehmigungen ist eine AfA nach § 7 Abs. 1 EStG vorzunehmen, wenn die Vergabe dieser Konzession im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungswettbewerbs erfolgte. Maßgebliche Nutzungsdauer ist die Geltungsdauer der Konzession.
FinMin Schleswig-Holstein 19.11.13, Kurzinfo ESt 27/2013

Nach Meinung des BFH, ist ab dem Veranlagungszeitraum 1999 ein gesetzlicher Paradigmenwechsel bei der Besteuerung der Veräußerung oder Aufgabe von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nach § 17 EStG eingetreten, sodass nachlaufende Schuldzinsen aus der Finanzierung des Beteiligungserwerbs, die nicht durch den Veräußerungserlös oder die Verwertung zurückbehaltener Wirtschaftsgüter beglichen werden können, ab dem Veranlagungszeitraum 1999 grundsätzlich als nachträgliche Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen abzuziehen sind.
Für diesen Werbungskostenabzug ist aber nicht entscheidend, in welchem Jahr die Beteiligung veräußert oder aufgegeben worden ist, sondern es kommt lediglich darauf an, ob die streitigen Schuldzinsen auf einer entscheidend durch die Beteiligung an der GmbH ausgelösten Darlehensverpflichtung beruhen.