In Steuer-Tipps für ALLE

Der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen steht der Einzug von Forderungen der Handwerksbetriebe durch Inkassobüros oder durch Factoring-Unternehmen nicht entgegen.
Dies haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen.

Hinweis

Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal aber 1.200 EUR im Jahr.
OFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinfo ESt 10/2014 vom 17.3.2014

Im Streitfall benötigte ein Arbeitnehmer für seine berufliche Tätigkeit (u.a. in Russland) einen Reisepass. Die Kosten von 105 EUR machte er in seiner Einkommensteuererklärung geltend.
Das Finanzamt ordnete die Kosten der privaten Lebensführung zu und verwehrte den Abzug – allerdings zu Unrecht wie das Finanzgericht Saarland befand.
Vorliegend bestand kein Anlass zu der Vermutung, dass der Arbeitnehmer den Reisepass bislang auch für private Reisen genutzt hätte. Allein die Möglichkeit, den Reisepass zukünftig auch privat zu nutzen, ist unschädlich, sofern hierfür kein konkreter Anhaltspunkt besteht.