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Hier ein kürzer Überblick von wesentliche Änderung für verschiedene Gesetze aus dem Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2013
BMF-Referentenentwurf Jahressteuergesetz (JStG) 2013


Die EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung wird mit dem EU-Amtshilfegesetz in nationales Recht umgesetzt. Sie tritt zum 1.1.2013 an die Stelle der Amtshilferichtlinie und soll das Funktionieren des Binnenmarktes gewährleisten, insbesondere um die Steuern bei grenzüberschreitenden Steuersachverhalten ordnungsgemäß festzusetzen und eine effiziente Zusammenarbeit auf internationaler Ebene zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten zu forcieren. Durch die Amtshilferichtlinie werden Prüfungsmöglichkeiten und Mindeststandards festgelegt und der OECD-Standard für Transparenz und effektiven Informationsaus-tausch für Besteuerungszwecke verbindlich implementiert.
Die Änderungen des Körperschaft- und Gewerbesteuergesetzes betreffen redaktionelle Anpassungen an die Neufassung der Mutter-Tochter-Richtlinie, die Amtshilferichtlinie, den Vertrag von Lissabon, den Vertrag zur Gründung der EU und den Vertrag über die Arbeitsweise der EU.
Änderungen des Außensteuergesetzes – insbesondere § 1 AStG – sollen dazu dienen, die Besteuerung grenzüberschreitender Vorgänge im Hinblick auf die Gewinnabgrenzung und verteilung klar und für Kapital- und Personengesellschaften sowie Betriebsstätten und Niederlassungen einheitlich zu regeln. Dazu wird das OECD-Musterabkommen 2010 inhaltlich in deutsches Recht umgesetzt. Zudem sollen Geschäftsbeziehungen von Mitunternehmerschaften denen von Kapitalgesellschaften hinsichtlich der Einkünfteabgrenzung gleichgestellt werden.
Beteiligte sind nach § 90 AO zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet und müssen die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen und der Finanzbehörde vorlegen. Künftig soll ein FA auch dann zuerst ein Auskunftsersuchen gegenüber dem Kreditinstitut stellen, wenn ihr die Konto- oder Depotbeziehung bereits bekannt ist und sie lediglich Kontoauszüge oder ähnliche Dokumente einsehen will.
Die Berufung auf ein Verfahren, das bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig ist, soll keine Verfahrensruhe bewirken können.
Im InvStG erfolgen redaktionelle Anpassungen an die Änderungen durch das EStG.
Durch Änderungen im Gesetz über Steuerstatistiken sollen zur Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer die dreijährlichen Bun-desstatistiken auf die jährliche Aufbereitung von Daten umgestellt werden.
Bei der staatlich geförderten Riester-Rente sollen Anpassungen für die statistische Aufbereitung der Inanspruchnahme der Zulagen von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen erfolgen. Anstelle der Anlage VL in Papierform tritt dann die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung. Eine Arbeitnehmer-Sparzulage kann damit von der Finanzverwaltung nur gewährt werden, wenn der Arbeitnehmer der Finanzverwaltung die für die Festsetzung und Auszahlung erforderlichen Angaben mitteilt, indem er in die Übermittlung der erforderlichen Daten vom Institut einwilligt und seine Identifikationsnummer übergibt. Derzeit ist noch offen, wann die Vorbereitungen abgeschlossen sein werden. Deshalb wird der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung durch ein im BStBl zu veröffentlichendes Schreiben mitgeteilt.