Seit einiger Zeit ist verstärkt zu beobachten, dass unseriöse Anbieter insbesondere nach Neueintragungen im Handelsregister rechnungsähnliche Schreiben vornehmlich an kleine und mittlere Unternehmen versenden, die ein Angebot zur Veröffentlichung von Unternehmensdaten in speziellen Internetverzeichnissen enthalten.
Darauf hat der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hingewiesen und empfiehlt, diese Schreiben zu ignorieren.
DStV, Mitteilung vom 26.6.2013
Steuerberater Leipzig, Steuerkanzlei Leipzig, Jens Preßler
Die Schreiben erwecken den Eindruck, es handele sich um eine behördliche Rechnung. Die Daten werden von den Anbietern in der Regel den zuvor veröffentlichten Registerbekanntmachungen entnommen. Der Versand der Schreiben erfolgt dann zeitnah nach der Registereintragung.
Beigefügt ist regelmäßig ein vorausgefüllter Überweisungsträger über die „Kosten der Veröffentlichung“. Nicht wenige Unternehmen haben die angeforderten Beträge, die grundsätzlich zwischen 400 EUR und 800 EUR liegen, zur Zahlung angewiesen. Die Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen gestaltet sich regelmäßig äußerst kompliziert und langwierig.
In seiner Mitteilung führt der DStV Anbieter auf, die entsprechend vorgehen, z.B. das „Gewerberegister für Handel, Handwerk und Gewerbe“ (Bad Kreuznach) oder die „Industrie und Gewerbe Verwaltung“ (Gelsenkirchen).