Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen werden über das Jahresende hinaus bis zum 31.3.2021 verlängert. Der vereinfachte Zugang zu den Grundsicherungssystemen gilt seit März 2020. Danach werden z. B. Wohn- und Heizkosten voll anerkannt.
Des Weiteren wurde die Vermögensprüfung für 6 Monate ab Bewilligung grundsätzlich ausgesetzt. Selbstständig tätige Leistungsberechtigte erhalten zudem ihre Leistungen nach einem vereinfachten Verfahren.