Erhält der Landwirt Umlagen als Vermieter einer zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörenden Wohnung zusätzlich zur Grund-miete, sind diese Einnahmen in die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen einzubeziehen. Zu den Entgelten für die Überlassung einer Miet- oder Pachtsache zählen alle Einnahmen, die mit der Überlassung in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen
BFH 14.5.09, IV R 47/07