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Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke zweifelhaft
Zinsaufwendungen eines Betriebs sind (nach § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG 2002) nur in Höhe des verrechenbaren EBITDA, d.h. zu 30 Prozent des um Zinsaufwendungen und bestimmte Abschreibungen erhöhten [...]