Aktienoptionsrechte: Zum Zuflusszeitpunkt bei der Übertragung auf Dritte
Der Vorteil aus einem vom Arbeitgeber eingeräumten Aktienoptionsrecht fließt dem Arbeitnehmer zu dem Zeitpunkt zu, in dem er das Recht ausübt oder anderweitig verwertet. Eine solche anderweitige [...]