Ein Steuerzahler muss die Reichweite eines Vorläufigkeitsvermerks dem Bescheid entnehmen können. Dazu bedarf es eines klaren verständlichen Wortlauts der Erläuterungen. Das hat das FG [...]
Nach § 165 AO kann die Finanzbehörde eine vorläufige Steuerfestsetzung aufheben oder ändern. Sie muss dies, sofern der Steuerpflichtige einen begründeten Änderungsantrag stellt. Ansonsten ist der [...]