Abzugsbeschränkung bei doppelter Haushaltsführung gilt nicht für Maklerkosten
Bei einer doppelten Haushaltsführung sind die abzugsfähigen Unterkunftskosten seit 2014 auf 1.000 EUR pro Monat begrenzt. Die Abzugsbeschränkung gilt jedoch nicht für Maklerkosten. In dem [...]