Vermietungsbemühen bei Leerstand plausibel nachweisen
Das Finanzamt lässt den Werbungskostenabzug für die Dauer des Leerstands nur dann zu, wenn der Vermieter seine Vermietungsbemühungen plausibel nachweisen kann. FG Thüringen, Urteil vom 3.11.2010, [...]