Drohende Verjährung lässt sich nicht mit Treu und Glauben verhindern
Wird vor der Verjährung ein Antrag auf Steuerfestsetzung gestellt, läuft die Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 3 AO nicht ab, bevor über den Antrag unanfechtbar entschieden ist. Diese [...]