By Steuerberater Preßler In für UNTERNEHMERPosted 7. Dezember 2009Urlaubsrückstellung ist zeitanteilig zu berechnenDie Höhe einer Rückstellung für den am Bilanzstichtag noch nicht genommenen Jahresurlaub bestimmt sich nach dem Urlaubsentgelt, das der Arbeitgeber hätte aufwenden müssen, wenn er seine [...] READ MORE