Abzug von Unterhaltsaufwendungen: Betreuungsgeld gilt als „schädlicher“ Bezug
Unterhaltszahlungen können sich als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd auswirken. Dabei wird der Höchstbetrag von derzeit 8.820 EUR um die eigenen Einkünfte und Bezüge des [...]