Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage ist erst nach Rückgewähr der Anzahlung zu korrigieren
Die Umsatzsteuer und der Vorsteuerabzug aus einer geleisteten Anzahlung sind wieder zu korrigieren, wenn es letztlich nicht zur Ausführung der mit der Anzahlung verknüpften Leistung gekommen ist. [...]