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Zahlt der Verein keine Vergütung, gibt es auch keinen Ehrenamtsfreibetrag!
§ 3 Nr. 26a EStG sieht eine Steuerbefreiung in Höhe von 500 EUR pro Jahr für Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit vor, den sogenannten Ehrenamtsfreibetrag. Wird dieser Steuerfreibetrag in [...]