By Steuerberater Preßler In für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, für VERMIETER, Steuer-Tipps für ALLEPosted 15. Juni 2013Vermietung von Kirmesstandfläche ist steuerfreiDie Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12a UStG bei Vermietung von Grundstücken gilt auch für überlassene Kirmesstandflächen auf öffentlichem Grund. Die Stadt erbringt einheitliche steuerfreie [...] READ MORE