Ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des EK 02
Das durch § 34 Abs. 16 KStG 2002 _i.d.F. des JStG 2008_ eingeräumte Recht, zur Anwendung des bisherigen Rechts zu optieren, und damit einer sofortigen, ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung des [...]