Vom Erblasser hinterzogene Steuern sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig
Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Die vom Erblasser hinterzogenen Steuern dürfen nunmehr als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, soweit eine wirtschaftliche Belastung [...]