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Erwerb von Gesellschaftsanteilen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
Der Erwerb einer mittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden Gesellschaft unterliegt nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer, wenn die Beteiligungsquote von 95 Prozent auf jeder [...]