Bewirtungsaufwand bei Kaffeefahrten ist wegen des Abzugsverbots aufzuteilen
Nach § 4 Abs. 5 EStG sind Aufwendungen für die Bewirtung aus geschäftlichem Anlass bekanntlich nicht abzugsfähig, soweit sie 70 Prozent der angemessenen Kosten übersteigen. Führt ein [...]