Ewiger Zank um die Aufwendungen für den Sprachkurs im Ausland – diesmal in Italien
Aufwendungen für einen 3-wöchigen Italienisch-Kurs in Rom stellen keine Werbungskosten dar, so das Urteil des FG Köln. Dabei ist nach Auffassung des Gerichts zu berücksichtigen, dass ein Abzug [...]