Die Korrektur überhöhter AfA erfolgt bei Bestandskraft erst in Nachfolgejahren
Wurde in den bestandskräftigen Vorjahren zu Unrecht Abschreibungsvolumen in Anspruch genommen, ist die Fehlerberichtigung ab dem ersten noch änderbaren Nachfolgejahr vorzunehmen. FG Düsseldorf [...]