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Buchhaltungsprogramm muss mit der Prüfungssoftware WinIDEA nicht kompatibel sein
Eine Buchführung ist nicht schon deshalb formal ordnungswidrig, weil der Steuerpflichtige ein Buchführungsprogramm verwendet, das wegen seines Alters nicht mit der Prüfsoftware WinIDEA kompatibel [...]