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Der Zeitreihenvergleich bei der Betriebsprüfung ist nur mit Einschränkungen zulässig
Der Bundesfinanzhof hat die Möglichkeiten eingeschränkt, mittels des Zeitreihenvergleichs Gewinne hinzuzuschätzen. Denn der Zeitreihenvergleich weist gegenüber anderen Verprobungs- und [...]