Trinkgeld an die Notarassessorin für Vertretungstätigkeit
Freiwillige Zahlungen von Notaren an Notarassessoren für deren Vertretungstätigkeit sind keine Trinkgelder i.S. des § 3 Nr. 51 EStG, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sachverhalt Streitig [...]