Posted
An den nicht abziehbaren Schuldzinsen führt kein Weg vorbei
Schuldzinsen sind nach § 4 Abs. 4a EStG nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die privaten Entnahmen die Summe [...]