Vorzugsaktien können Quote für begünstigte Anteile erhöhen
Anteile an Kapitalgesellschaften sind nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG betriebliches Schonvermögen, wenn Erblasser oder Schenker am Nennkapital zu mehr als 25 % beteiligt waren. Inwieweit [...]