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Keine Abgeltungsteuer bei Darlehen unter nahestehenden Personen
Nach § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b Satz 1 EStG unterliegen Darlehenszinsen nicht der Abgeltungsteuer, wenn sie von einer Kapitalgesellschaft an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu [...]