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Keine Rückstellung für sogenannten Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit
Arbeitgeber dürfen hinsichtlich laufender Altersteilzeitarbeitsverträge keine Rückstellungen für den sog. Nachteilsausgleich (gemäß § 5 Abs. 7 des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit im [...]