Betriebsveranstaltung: 110 EUR-Freigrenze ist zumindest im Jahr 2007 noch hoch genug bemessen
Kosten eines Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung sind bei Überschreiten einer Freigrenze in vollem Umfang als Arbeitslohn zu werten. Der Bundesfinanzhof hält die derzeitige 110 [...]