Doppelte Haushaltsführung: Beim Ledigen ist für doppelte Haushaltsführung keine Kostenbeteiligung nötig
Voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung ist ein eigener Hausstand neben einer Wohnung am Beschäftigungsort. Dafür ist eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Haushalts nicht [...]