Zivilprozesskosten stellen doch keine außergewöhnliche Belastung dar
Der BFH hat seine Rechtsprechung geändert. Für den BHF sind nunmehr die Kosten eines Zivilprozesses im Allgemeinen keine außergewöhnlichen Belastungen i.S. des § 33 EStG mehr. Etwas anderes kann [...]