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Zahlungsansprüche nach GAP-Reform als abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter
Die durch die GAP-Reform 2003 eingeführten Zahlungsansprüche sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer jedenfalls am Bilanzstichtag 30.6.2007 [...]