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Für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen muss nicht sämtliche Aktivität zu Ende sein
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG setzt keine Beendigung der unternehmerischen Betätigung des Veräußerers voraus. Dieses BFH-Urteil hat zur Folge, dass die Umsätze [...]