Übernahme des Golfclubbeitrags durch die GmbH ist Arbeitslohn und keine vGA
Die Übernahme von Golfclubbeiträgen für einen angestellten Mehrheitsgesellschafter stellt keine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern Arbeitslohn dar. Mit diesem Urteil verweist das FG Köln auf [...]