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Geschäftsführer haften grundsätzlich nach § 69 AO – auch im Insolvenzfall
Das FG Münster hat aktuell entscheiden, dass Geschäftsführer grundsätzlich auch für Zeiträume der Eigenverwaltung in Haftung nach § 69 AO genommen werden können. Hintergrund Die Eigenverwaltung [...]