Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als ein Kfz auch zur privaten Nutzung, ist der geldwerte Vorteil für jedes Fahrzeug nach der Ein-Prozent-Regelung zu berechnen. Auf die [...]
Aufgrund der von der Verwaltung für Arbeitnehmer angewendeten günstigen BFH-Rechtsprechung zum unentgeltlich überlassenen Firmenwagen, der nur gelegentlich für Fahrten zwischen Wohnung und [...]