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Verkauf eines Erbbaurechts ist eine Geschäftsveräußerung im Ganzen
Die Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem und verpachtetem Gebäude stellt eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG dar, wenn es zur [...]