Aufwendungen für Erststudium sind weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben
Nach § 9 Abs. 6 EStG sind Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten, [...]