Kapitalgesellschaften haben die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wirtschaftsjahres nach § 27 KStG auf einem besonderen steuerlichen Einlagekonto auszuweisen. [...]
Ausschüttungen einer Körperschaft aus ihrem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG sind nicht mit in die Steuerfreistellung für Kapitaleinkünfte einzubeziehen. Zwar bleiben [...]