Zinsswap-Geschäfte gehören nicht zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Der BFH hat jetzt entschieden, dass Ausgleichszahlungen aus der Auflösung von Zinsswap-Geschäften nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung führen, obwohl die Zinsswaps ursprünglich zur [...]