Begriff der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne von § 23 EStG
Ein Gebäude dient der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG, wenn es vom Steuerpflichtigen selbst tatsächlich und auf Dauer bewohnt wird. Bei gemeinsamer Nutzung mit [...]