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Betriebsprüfung: Für Kosten künftiger Betriebsprüfungen sind Rückstellungen zu bilden
Ein Großbetrieb hat Rückstellungen für die zukünftigen Betriebsprüfungskosten zu bilden, soweit diese die am jeweiligen Bilanzstichtag bereits abgelaufenen Prüfungsjahre betreffen. Nach Ansicht [...]