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An der Freigrenze von 110 EUR für Betriebsveranstaltungen ist für 2007 festzuhalten
Aufwendungen des Arbeitsgebers für übliche Betriebsveranstaltungen bleiben bis zur Freigrenze von 110 EUR steuerfrei. Der Betrag wurde im Jahre 1993 mit 200 DM festgelegt und im Zuge der [...]