Wenn berufstätige Ehegatten/Lebenspartner/Lebensgefährten während der Woche – und damit den weitaus überwiegenden Teil des Jahres – am „Beschäftigungsort“: zusammenleben, [...]
Arbeitnehmer können u.a. notwendige Mehraufwendungen, die ihnen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, als Werbungskosten abziehen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 [...]
Eine Wohnung dient dem Wohnen am Beschäftigungsort, wenn sie dem Arbeitnehmer ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen ermöglicht, seine Arbeitsstätte täglich aufzusuchen. Die Entscheidung [...]
Voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung ist ein eigener Hausstand neben einer Wohnung am Beschäftigungsort. Dafür ist eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Haushalts nicht [...]
Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, an dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. [...]
Die Kosten für die Einrichtung einer neuen und größeren Wohnung am Beschäftigungsort sind beruflich veranlasst, wenn der Umzug aufgrund der Kündigung des bisher genutzten Domizils durch den [...]