Begrenzter Schuldzinsenabzug bei Erstausstattung mit Umlaufvermögen
Schuldzinsen oberhalb von 2.050 EUR sind nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbar, soweit Überentnahmen getätigt worden sind. Von dieser Abzugsbeschränkung sind jedoch Darlehensaufwendungen zur [...]