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Keine Rückstellung für die Anpassung des betrieblichen EDV-Systems
Gemäß § 147 Abs. 6 AO hat die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das vorhandene Datenverarbeitungssystem zur Prüfung dieser [...]